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06.09.2010

Email: fortbildung@dgss.org


Die Kommission hat sich im vergangenen Jahr zu zwei Sitzungen getroffen, außerdem wurde die Zusammenarbeit mit der Fortbildungskommission intensiviert. Zusätzlich fand noch ein Arbeitstreffen zur Weiterentwicklung der 80-Stunden-Kurrikula statt. Diese niedrige Frequenz wurde zum einen durch eine intensivierte Nutzung der elektronischen Medien, zum anderen aber auch durch die verantwortliche Übernahme definierter Aufgabenbereiche durch einzelne Kommissionsmitglieder möglich. Somit ergeben sich als Ansprechpartner für das Teilgebiet Studentische Ausbildung: H.D. Basler; Ausbildung im Gebiet medizinischer Hilfsberufe: M. Lempa, M. Kloke; Allgemeine Schmerztherapie: M. Lempa; C. Derra; Fortentwicklung der Muster-WBO: I. Gralow, H. Lucius, M. Hanisch; Weiterbildung in Psychologischer Schmerztherapie: H.D. Basler, C. Derra.

 Studentische Ausbildung: Inhalte der (gebietsbezogenen) "Allgemeinen" Schmerztherapie müssen verstärkt vermittelt werden. Fragen zu Inhalten der "Speziellen" Schmerztherapie sollten sich weitgehend auf das Grundverständnis der Multidimensionalität von Schmerz, der Notwendigkeit multimodaler und interdisziplinärer Schmerzdiagnose und -therapie sowie auf mögliche Chronifizierungsmechanismen und -stadien beschränken. Entsprechende Vorschläge wurden dem IMP mitgeteilt.

Allgemeine Schmerztherapie: Von der DMKG wurde eine inhaltliche Ausformulierung des Moduls 3 des 80-Stunden-Kurrikulums zur Diskussion vorgelegt. Auch die IGOST hat eine inhaltliche Ausformulierung der Inhalte "orthopädischer" Schmerztherapie vorgenommen. Diese Initiativen werden von der DGSS ausdrücklich befürwortet. Gleichzeitig fordert sie alle Mitglieder und insbesondere die einschlägigen Arbeitskreise auf, für ihr Gebiet in Absprache mit der jeweiligen Fachgesellschaften ähnliche inhaltliche Ausformulierungen vorzunehmen (Dokumente können bei der Kommission angefordert werden).
 Ausbildung im Gebiet medizinischer Hilfsberufe: s. Arbeitskreis Krankenpflege und medizinische Hilfsberufe

Spezielle Schmerztherapie: Der letzte Ärztetag hat die Existenz der Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie" bestätigt, woraus aber bis dato immer noch nicht die bundesweite Einführung resultierte. Die DGSS hat noch einmal mit Nachdruck auf ihre Vorschläge zur Änderung der Ausbildungsinhalte (insbesondere der Richtzahlen) und der Anerkennung einer Weiterbildungsstätte bei der BÄK hingewiesen (Dokumente können bei der Kommission angefordert werden). Anhörungen hierzu haben noch nicht stattgefunden. Eine Liste der von den LÄK als Weiterbildungsstätte anerkannten Einrichtungen liegt der Geschäftsstelle vor.

    80-Stunden-Kurrikulum: Hier besteht seitens der Mitglieder offensichtlich wenig Interesse, Kurrikula für den Kongresskalender anzumelden oder durch die Gesellschaft zertifizieren zu lassen. Auch ist die Umstellung auf das Modulsystem nur sehr zögernd erfolgt, zudem einige Akademien nicht bereit sind, auch die Teilnahme an nur einzelnen Modulen zu ermöglichen. Von daher hat die Kommission ein Strategiepapier im Rahmen eines gesonderten Arbeitstreffens in Münster entwickelt: Wichtige Punkte:

1. Das Modulsystem stellt unter den Aspekten der Qualitätssicherung, der bundesweiten Konvertierbarkeit und des interkollegialen Austausches eine maximal geeignete Form der theoretischen Ausbildung dar.

2. Das DGSS-Modulsystem in der vorliegenden Form ermöglicht auch seine Öffnung für Aus- und Fortbildungszwecke, da hier die beiden Eingangsmodule 1und 2 Basiswissen vermitteln, während die Module 3 bis 10 Aspekte der gebietsbezogenen allgemeinen Schmerztherapie vertiefen. Eine Zertifizierung (von Teilen) des 80-Stunden-Kurrikulms als Fortbildungsmaßnahme wird von der BÄK befürwortet (8 CME-Punkte pro Modul) und von einigen Akademien bereits durchgeführt.

 3. Im Sinne der Verbesserung der Situation für chronische Schmerzpatienten erscheint es sinnvoll, im Kontext mit den Jahrestagungen der großen Fachgesellschaften einzelne geeignete Module anzubieten, wobei die entsprechenden Qualitätskriterien (z.B. Interdisziplinarität, Qualifikation der Referenten) erfüllt werden müssen.

    Dr. Marianne Kloke (1.8.01)


Die Kommission hat sich schwerpunkthaft mit der Organisation des Curriculums für die Zusatzausbildung der psychologischen Psychotherapeuten in psychologischer Schmerztherapie und der Zertifizierung des Abschlusses der Zusatzausbildung befasst, wobei eine enge Kooperation mit der Ausbildungskommission der Deutschen Gesellschaft für Psychologische Schmerztherapie und -forschung (DGPSF) durch gemeinsame Sitzungen stattfand. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Supervision und Supervisoren:
Als Qualifikationsmerkmal für Supervisoren gilt eine Zertifizierung in psychologischer Schmerztherapie und eine mindestens fünfjährige anschließende praktische Tätigkeit in der schmerztherapeutischen Versorgung. Für eine Übergangszeit kann in Fällen, in denen ein Supervisor mehr als 100 km von einem Auszubildenden entfernt wohnt, die Ausbildungskommission auf Antrag des Auszubildenden eine Sonderregelung beschließen, z.B. eine Supervision durch Psychotherapeuten mit geringer schmerztherapeutischer Erfahrung oder im Extremfall eine kollegiale Supervision.

2. Anträge anderer Institutionen auf Durchführung des Curriculums:
Inzwischen liegen Anträge verschiedener Institutionen vor, das Curriculum in Kooperation mit der DGSS anzubieten. Unter der Annahme etwa gleich bleibender Nachfrage wird eine derartige Ausweitung des Angebotes als ökonomisch problematisch angesehen. Dennoch ist den Instituten die Ausbildung nicht zu verwehren, da die Ausbildungsrichtlinien dieses erlauben: "Die für die Arbeit des psychologischen Schmerztherapeuten erforderlichen Kenntnisse können von allen Institutionen vermittelt werden, die ein qualifiziertes Angebot gewährleisten."

Zur Beurteilung der Qualität des Angebots sollen die folgenden Kriterien herangezogen werden:

- Inhaltliche Abdeckung des gesamten Curriculums,
- Nachprüfbare fachliche Kompetenz der Referenten, sowie
- Qualität der Prüfungsleistungen der Ausbildungskandidaten.

3. Ausbildung von Nicht-Psychologen:
Aufgrund der zunehmenden Nachfrage von Ärzten, an dem Curriculum teilzunehmen, soll für eine Probezeit von zwei Jahren das Curriculum für ärztliche Psychotherapeuten ohne inhaltliche Änderung geöffnet werden. Voraussetzung für die Zertifizierung von Ärzten wird in Analogie zu der von Psychologen der vorherige Erwerb der Gebietsbezeichnung psychotherapeutische Medizin oder Psychiatrie und Psychotherapie sein. Nachdem zwei Jahre lang Erfahrungen mit der gemeinsamen Ausbildung von Ärzten und Psychologen gewonnen wurden, soll überprüft werden, ob eine inhaltliche, stärker auf die Bedürfnisse ärztlicher Psychotherapeuten zugeschnittene Veränderung des Curriculums erforderlich erscheint.

Prof. H.D. Basler (1.8.01)


Die Fortbildungskommission hat sich im Berichtszeitraum einmal getroffen. Entsprechend ihrer Aufgabenstellung ist sie folgendermaßen tätig gewesen:

Teilnahmebescheinigungen für Schmerzkonferenzen (Patientenvorstellungen): Mit Anschreiben an alle Algesiologen DGSS und persönlichen Kontakten wurde der Beschluß zu einer einheitlichen, persönlichen Teilnahmebescheinigung für Schmerzkonferenzen (Patientenvorstellungen) sichergestellt.

Schmerzkonferenzen: Eine Liste bestehender Schmerzkonferenzen wurde erstellt, die zur Information von Teilnehmern bald von der Homepage der DGSS abrufbar sein soll. Es wird vorgeschlagen, unter dieser Adresse einen Aufruf an Leiter bestehender Schmerzkonferenzen zu richten, die noch nicht erfaßt wurden, damit die Liste vervollständigt wird.

Öffentlichkeitsarbeit: Es wurde beschlossen, eine Verteilerliste von interessierten Kollegen zu erstellen, die den aktualisierten Kongreßkalender der DGSS regelmäßig erhalten wollen. Der Hinweis, in diese Verteilerliste aufgenommen zu werden, soll im künftigen Flyer der

DGSS enthalten sein sowie in der Fußnote von "Mitteilungen der DGSS", die künftig über Pressemitteilungen an Ärztezeitungen ergehen werden.
Anträge auf Zusammenarbeit: Bis zum 31.7.01 wurden 59 Anträge bearbeitet, wissenschaftliche Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der DGSS durchzuführen. Allen Anträgen konnte entsprochen werden.

Algesiologiezertifikate der DGSS: Es wurden 45 Verlängerungsurkunden ausgestellt. Außerdem wurden im Berichtszeitraum 13 Neuanträge auf Anerkennung als Algesiologe DGSS bearbeitet, 9 Kollegen erwarben - entsprechend den Vorgaben der Fortbildung zum Algesiologen DGSS - die Qualifikation "Algesiologe DGSS".
Dr. Antje Beyer (31.7.01)

Von der DGSS anerkannte Schmerzkonferenzen:
Entsprechend den Vorgaben der Arbeitsunterlagen für die Mitgliederversammlung - Fortbildung zum Algesiologen - wurde von der Fortbildungskommission eine Liste der bei der DGSS anerkannten Schmerzkonferenzen erstellt. Sie soll allen Interessierten zur Orientierung dienen, wo sich in ihrer Nähe eine Schmerzkonferenz zur Patientenvorstellung befindet.

Von der DGSS anerkannte Schmerzkonferenzen müssen in ihrer interdisziplinären Zusammensetzung der DGSS bekannt sein, bzw. bei deren Neugründung bekannt gegeben werden. Wenigstens ein Leiter muß Mitglied der DGSS sein und die Qualifikation Algesiologe - DGSS oder eine gleichwertige Anerkennung besitzen. Als gleichwertige Anerkennung in diesem Sinne sieht die Fortbildungskommission die Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie" oder die Teilnahme an der Therapievereinbarung an. Im Sinne von "quality improvement" werden mittelfristig nur noch Teilnahmebescheinigungen von Schmerzkonferenzen anerkannt werden, die diesen Vorgaben entsprechen.

 
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