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Die Novellierung der Weiterbildungsordnung hat der Aus- und Weiterbildungskommission die Chance geboten, die Vorstellungen der DGSS zu Definition, Inhalten und Struktur der Weiterbildung "Spezielle Schmerztherapie" der BÄK nachdrücklich vorzustellen. Im Sinne der Qualitätssicherung wurde auch großer Wert auf eine eindeutige Festlegung von Merkmalen einer anerkannten Weiterbildungsstätte gelegt. Auf der Grundlage der nunmehr sechsjährigen Erfahrungen mit dem 80-Stunden-Curriculum wurde eine inhaltliche und formale Überarbeitung vorgenommen. Hierbei wurde das Modulsystem mit der Zielsetzung, eine bundeseinheitliche Vergleichbarkeit der theoretischen Ausbildung auch bei Absolvierung einzelner Teile in den Zuständigkeitsbereichen verschiedener Landesärztekammern zu erreichen, beibehalten. Unter Berücksichtigung des Weiterbildungsgesetzes, das die maximal pro Tag zulässige Zahl von Unterrichtsstunden auf 8 begrenzt, erfolgte eine Aufteilung der Inhalte in zehn (bisher acht) Blöcke à 8 (bisher 10) Stunden. Weiterhin wurde festgelegt, dass die Zertifizierung eines Curriculums durch die DGSS nur dann erfolgen kann, wenn die Unterrichtszeit 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro zusammenhängender Einheit nicht überschreitet. Die Öffnung des 80-Stunden-Curriculums sowohl für in der Facharztausbildung sich befindende Ärzte (hier dann als Fortbildung, da die Teilnahme an dem 80.h-Curriculum in zeitlicher Nähe zum praktischen Ausbildungsjahr erfolgen soll!) als auch für Spezielle Schmerztherapeuten wird empfohlen, da zum einen in den Kursen das theoretische Wissen dem aktuellsten Stand entsprechen sollte, zum anderen aber auch gerade die Blöcke I bis III wesentliches Basiswissen vermitteln. Diese Verzahnung von Aus-, Weiter- und Fortbildung wird von der BÄK ausdrücklich befürwortet. Da der Aus- und Weiterbildungskommission die Kontaktpflege zu den wissenschaftlichen Fachgesellschaften sehr wichtig war, hat sie versucht, diese aktiv in ihre Aktivitäten einzubeziehen. So wurden alle mit der Bitte um Übersendung von Vorschlägen zu Weiterbildungsinhalten zur Speziellen Schmerztherapie aus der Sicht ihres Faches angeschrieben. Weiterhin wurde ihnen ein Raster zur Ausgestaltung der "Allgemeinen Schmerztherapie" als Bestandteil jedes Gebietes mit Patientenbezug mit der Bitte um Aufnahme in den jeweiligen Fachkatalog zugesandt. Die Resonanz war bis auf Ausnahmen dürftig. Intensive Kontakte zur Kommission wurden von der DGAI, der IGOST, der DMKG, der DGHO, der DGIM, der DGP und der Gesellschaft für ZMK gepflegt. Perspektivisch erscheint eine bundesweite Koordination der Aus- und Weiterbildungsaktivitäten der DGSS und eine koordinierte Evaluation der Curricula unabdingbar. Ein Nachsatz sei mir als scheidender Sprecherin noch erlaubt: Vielen Dank an "meine Kommissionäre"! Die Arbeit wurde von allen in großer Zuverlässigkeit und Beständigkeit erledigt.
Dr. Marianne Kloke (16.7.2002) 
Die Fortbildungskommission hat sich im Berichtszeitraum einmal getroffen, zusätzlich fand eine gemeinsame Sitzung mit der Kommission für Aus- und Weiterbildung statt. Letztere hatte eine gemeinsame Stellungnahme seitens der Kommissionen zur neuen Weiterbildungsordnung zum Inhalt. Entsprechend der Aufgabenstellung der Fortbildungskommission wurden im Berichtszeitraum 75 Anträge bearbeitet, wissenschaftliche Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der DGSS durchzuführen. Allen Anträgen konnte entsprochen werden.
Algesiologiezertifikate der DGSS: Es wurden 32 Verlängerungsurkunden ausgestellt, 5 Kollegen erwarben erstmals die Qualifikation "Algesiologe DGSS" entsprechend den Vorgaben der Fortbildung zum Algesiologen DGSS.
Von der Fortbildungskommission wurden folgende Punkte in Ergänzung zu den bereits bestehenden Richtlinien erarbeitet:
Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen Für die Anerkennung von Fortbildungsstunden werden generell Kreditstunden der DGSS und/oder Fortbildungspunkte der jeweiligen Ärztekammern gefordert. Dies gilt für schmerzbezogene Veranstaltungen aller medizinischen Fachgebiete und Fachgesellschaften. Eine Zertifizierung durch andere Schmerzgesellschaften ersetzt nicht die Anerkennung mit Kreditstunden, schließt diese aber nicht aus. Die Leiter von Veranstaltungen verpflichten sich, dass die Fortbildung unabhängig von kommerziellen oder werbenden Interessen Dritter sein muss. In den Evaluationsbogen der DGSS wird deshalb eine 18. Aussage eingefügt ("Produkt- oder firmenbezogene Werbung hat den Inhalt der Vorträge nicht beeinflusst.").
Interdisziplinarität von Veranstaltungen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen müssen die Interdisziplinarität des Gebietes "Spezielle Schmerztherapie" in der Auswahl von geeigneten Referenten aus verschiedenen klinischen Fächern widerspiegeln. Monodisziplinäre Veranstaltungen zu einem interdisziplinären Thema werden von der DGSS nicht zertifiziert.
Maximale Anzahl Kreditstunden pro Tag Im Regelfall sollen während einer Fort- und Weiterbildungsveranstaltung nicht mehr als 8 Fort-/Weiterbildungsstunden pro Tag durchgeführt werden, wobei nicht mehr als 40 Stunden in einer zusammenhängenden Blockveranstaltung ausgeführt werden sollen. Eine höhere Stundenzahl pro Tag bzw. Länge der Blockveranstaltung ist aus didaktischen Gründen nicht vertretbar und wird auch von den Ärztekammern in der Regel nicht anerkannt. Ausnahmen können sinnvoll sein, z.B. wenn im Rahmen einer Wochenendveranstaltung oder eines begrenzten Fortbildungsmoduls die Zeit benötigt wird, um ein Thema umfassend abzuhandeln.
Teilnahmebescheinigungen In denjenigen Fällen, in denen Leiter von Schmerzkonferenzen keine Einzelteilnahmebescheinigungen ausstellen wollen, sondern Jahresbescheinigungen ad personam ausgeben, ist das Führen einer Teilnehmerliste pro Schmerzkonferenz zwingend. Diese Teilnehmerlisten können nach Bedarf von der Fortbildungskommission angefordert werden.
Die Änderungsvorschläge wurden in die Arbeitsunterlagen für die Mitgliederversammlung 2002 eingearbeitet (s. auch die entsprechenden Dokumente auf dieser Homepage).
Dr. Antje Beyer (16.7.2002) |