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07.09.2010

Email: fortbildung@dgss.org

Vorschlag der DGSS für das Curriculum "Grundlagen der Schmerzbehandlung"

Umfang: 14 Unterrichtseinheiten à 2 Unterrichtsstunden

    1. Definition und Epidemiologie akuter und chronischer Schmerzsyndrome
    1.1 Neurobiologische Grundlagen des Schmerzes
    1.2 Bio-psycho-soziales Schmerzmodell
    1.3 Differenzierung akuter versus chronischer Schmerz
    1.4 Psychosoziale Einflüsse und Komorbidität

    2. Ursachen und Folgen akuter Schmerzen
    2.1. Kolik: viszerale Schmerzen
    2.2. Entzündung: Gelenke, Urogenitaltrakt, HNO
    2.3. Trauma: Fraktur, Distorsion
    2.4. Operation: körperoberflächlich, abdominell, thorakal
    2.5. Kurzzeitfolgen (endokrin, kardio-pulmonal, intestinal, Mobilisierung,
           Compliance-Probleme)
    2.6. Langzeitfolgen (Organfunktion, Reintegration, Lebensqualität, Chronifizierung)

    3. Diagnostik akuter Schmerzen
    3.1. Anamnese, Schmerzqualität und -intensität
    3.2. Untersuchung, Labordiagnostik, apparatives Monitoring
    3.3. Verlaufskontrolle, patientenangepasste Schmerzmessung
    3.4. Dokumentation und Qualitätskontrolle

    4. Therapie und Prophylaxe akuter Schmerzen
    4.1. Systemische Medikamente
    4.2. Regionale Verfahren
    4.3. Multimodale Konzeption mit Integration der Analgesie in weiterreichende Therapieschritte

    5. Biologische Mechanismen der Chronifizierung
    5.1. Das Hinterhorn des Rückenmarks
    5.2. Neurotransmitter- und Neuromodulatorsysteme
    5.3. Mechanismen struktureller und funktioneller Plastizität

    6. Psycho-soziale Mechanismen der Chronifizierung
    6.1. Life-events, Persönlichkeitsfaktoren (z.B. frühe Traumatisierung, Bindungsverhalten,
           Verhaltensdispositionen)
    6.2. Lerntheoretische Modelle (Modelllernen, operantes und respondentes Modell)
    6.3. Komplexe und syndrom-spezifische Modelle (Diathese-Stress, Fear-Avoidance, etc.)

    7. Diagnostik des chronischen Schmerzes und Therapieplanung
    7.1. Vorbefunde und Anamnese
    7.2. Psychometrische Verfahren
    7.3. Diagnostik der Chronifizierung (Graduierung, Stadien)
    7.4. Interdisziplinäre Therapieplanung (medikamentöse Verfahren, invasive Verfahren,
           Psychotherapie, Physiotherapie)
    7.5. Interdisziplinäre Kooperation

    8. Behandlung am Beispiel chronischer Rückenschmerzsyndrome (radikulärer und
        nichtradikulärer Schmerz)
        (Fallvorstellung)
    8.1. Besonderheiten der Pathophysiologie
    8.2. Symptomatik und Differenzialdiagnostik
    8.3. Interdisziplinäre Therapieplanung

    9. Behandlung am Beispiel chronischer Kopf- und Gesichtsschmerzsyndrome (Migräne,
        Kopfschmerz vom Spannungstyp, Clusterkopfschmerz, Medikamenten-induzierter
        Kopfschmerz, Trigeminusneuralgie)
        (Fallvorstellung)
    9.1. Besonderheiten der Pathophysiologie
    9.2. Symptomatik und Differenzialdiagnostik
    9.3. Interdisziplinäre Therapieplanung

    10. Behandlung am Beispiel des Tumorschmerzes
         (Fallvorstellung)
    10.1. Besonderheiten der Pathophysiologie
    10.2. Symptomatik und Differenzialdiagnostik
    10.3. Interdisziplinäre Therapie inklusive WHO-Stufenschema

    11. Behandlung am Beispiel chronischer neuropathischer Schmerzsyndrome (Mono- und
          Polyneuropathien, zentraler Schmerz, Komplexes regionales Schmerzsyndrom
          (Fallvorstellung)
    11.1. Besonderheiten der Pathophysiologie
    11.2. Symptomatik und Differenzialdiagnostik
    11.3. Interdisziplinäre Therapieplanung

    12. Behandlung am Beispiel chronischer muskuloskelettaler Schmerzen (Chronische
          Polyarthritis, degenerative Gelenkerkrankungen, weichteilrheumatische Erkrankungen)
          (Fallvorstellung)
    12.1. Besonderheiten der Pathophysiologie
    12.2. Symptomatik und Differenzialdiagnostik
    12.3. Interdisziplinäre Therapieplanung

    13. Behandlung chronischer abdomineller Schmerzen (Colitis, Pankreatitis, Colon irritabile,
          gynäkologische und urologische Schmerzsyndrome)
            (Fallvorstellung)
    13.1. Besonderheiten der Pathophysiologie
    13.2. Symptomatik und Differenzialdiagnostik
    13.3. Interdisziplinäre Therapieplanung

    14. Lebensaltersbezogene Probleme der Diagnostik und Therapie chronischer Schmerzen
    14.1. bei Kindern (Epidemiologie, Besonderheiten der Diagnostik, therapeutisches Vorgehen)
    14.2. im Alter (Epidemiologie, Besonderheiten der Diagnostik, therapeutisches Vorgehen)

    Beispiele für die Integration einzelner Unterrichtseinheiten in Fächer oder
    Querschnittsbereiche (Nummerierung nach § 27 Absatz 1 ÄAppO):

    Fächer

    1. Allgemeinmedizin: Unterrichtseinheit 7
    2. Anästhesiologie: Unterrichtseinheiten 2 bis 4
    7. Frauenheilkunde: Unterrichtseinheit 13
    11. Innere Medizin: Unterrichtseinheiten 10, 12, 13
    12. Kinderheilkunde: Unterrichtseinheit 14
    14. Neurologie: Unterrichtseinheiten 9 und 11
    15. Orthopädie: Unterrichtseinheiten 8 und 12
    17. Pharmakologie: Unterrichtseinheiten 4 und 10
    19. Psychosomatik (oder Med.Psychologie bzw. Psychiatrie): Unterrichtseinheiten 1, 5, 6, 7
    21. Urologie: Unterrichtseinheit 13

    Querschnittsbereiche

    1. Epidemiologie: Unterrichtseinheit 1 und 14
    7. Medizin des Alterns: Unterrichtseinheit 14
    8. Notfallmedizin: Unterrichtseinheiten 2 bis 4
    9. Klin. Pharmakologie: Unterrichtseinheiten 4 u.10
    10. Prävention und Gesundheitsförderung: Unterrichtseinheiten 5, 6, 8
    12. Rehabilitation: Unterrichtseinheiten 8 bis 13

    

    Der DGSS-Antrag zur Änderung der Approbationsordnung ist hier als PDF-Datei abrufbar.

    In der Aus- und Weiterbildungskommission wurde eine Subkommission für Psychologische Schmerztherapie eingerichtet, die die ehemalige eigenständige Kommission abgelöst hat. Auf Vorschlag des Sprechers, Prof. Basler (Marburg), besteht die Subkommission zusätzlich aus den Kollegen Dipl.-Psych. Nilges (Mainz), Dr. Pfingsten (Göttingen) sowie Prof. Sorgatz (Darmstadt). Prof. Eich (Heidelberg) wird als Berater für tiefenpsychologische Therapieverfahren hinzugezogen. Die Subkommission ist u.a. für die Zusatzausbildung in psychologischer Schmerztherapie zuständig.

    Kommissionsvorschläge zur Novellierung der (Muster)Weiterbildungsordnung

    In Beantwortung einer Anfrage der Bundesärztekammer hat die Aus- und Weiterbildungskommission auf ihrer Sitzung am 8.12.2001 Vorschläge zur Novellierung der (Muster)Weiterbildungsordnung formuliert, welche über das Präsidium an die Bundesärztekammer weitergeleitet wurden.

    Zur Anhörung bei der Bundesärztekammer und den danach geringfügig revidierten Vorschlägen der Kommission schreibt die Kommissionssprecherin:
    Am 25. Februar 2002 fand in Essen eine weitere Sitzung der Aus- und Weiterbildungskommission statt. Hauptgegenstand war das Ergebnis der Anhörung der wissenschaftlichen Fachgesellschaften im Rahmen der Novellierung der Weiterbildungsordnung. Für die DGSS nahmen PD I. Gralow (Münster) und Dr. W. Sohn (Kempen) an den Beratungen teil. Die sorgfältig vorbereiteten Vorschläge der Kommission fanden große Zustimmung bei den Vertretern der Kammer. Dieses gilt auch für die Option der Aufteilung der Weiterbildungsjahres, so dass auch hier den nicht in einer Klinik tätigen Kollegen der Weg offen bleibt. Gegenstand der Diskussion war ferner die Zulässigkeit der Führung von mehrerer Bereiche zusätzlich zu einem Gebiet. Hier wurde von der DGSS eingebracht, dass diese Möglichkeit gerade mit Blick auf die Erfordernisse der Speziellen Schmerztherapie auf jeden Fall gegeben sein sollte und in Einzelfällen sogar wünschenswert ist. Die DGSS wurde gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie der Widerspruch überbrückt werden könne, dass ein Bereich einerseits die Grenzen eines Gebietes nicht erweitern dürfe, andererseits aber seine Definition explizit den Begriff "fächerübergreifend" beinhaltet. Dieses schien nur durch eine Ergänzung der Formulierungsvorschläge für die Definition des Bereiches möglich. Die nunmehr endgültig der BÄK vorgelegten Texte sind diesem Text angefügt. Im Rahmen der Weiterbildung "Spezielle Schmerztherapie" ist auch weiterhin ein theoretischer Unterricht von 80 Stunden Dauer vorgeschrieben. Auf der Basis der von der BÄK vorgegebenen Inhalte wurde von der DGSS ein Modulsystem entwickelt (s. Arbeitsunterlagen 2001, S. 194-195) Nach nunmehr sechsjähriger Erfahrung mit diesem Curriculum und der Notwendigkeit seiner Anpassung an das Weiterbildungsgesetz (8 maximal zulässige Unterrichtsstunden pro Tag) bedarf dieses System der Überarbeitung. Deshalb bittet die Kommission alle Mitglieder, das vorliegende Curriculum dahingehend zu prüfen, in wie weit Ergänzungen und/oder Korrekturen mit Blick auf das eigene Fach sinnvoll und notwendig sind. Rückmeldungen richten Sie bitte an Frau Dr. Marianne Kloke (Essen).

    Das Schreiben an die Bundesärztekammer mit den detaillierten Vorschlägen ist hier als PDF-Datei einsehbar. (11.3.2002)


 
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