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06.09.2010

Email: forschungsfragen@dgss.org


Am 17.3.03 fand die konstituierende Sitzung der neu gewählten Forschungskommission der DGSS in Mainz statt. Herr Prof. Tölle wurde zum Vorsitzenden und Prof. Treede zum Stellvertreter bestimmt.

Eine wichtige Aufgabe, die der Kommission vom Präsidenten angetragen wurde, ist die Evaluierung der Forschungsförderung für Schmerz (Grundlagen und Therapie) durch öffentliche Institutionen und industrielle Förderer. Diese Informationen sollen als Bestandsaufnahme der tatsächlichen Forschungsaktiviäten dienen und können gleichzeitig helfen, mögliche Lücken aufzuzeigen. Die DGSS wird die Ergebnisse den Mitgliedern mitteilen und kann gegebenenfalls helfen, entsprechende Förderung zu initiieren. Die Mitglieder werden in einer der nächsten Ausssendungen der DGSS einen Fragebogen zu diesem Thema erhalten.

Innerhalb der Kommission besteht Einigkeit darüber, dass aus der Initiative der DGSS-Forschungskommission eine Art Leitlinienpapier entwickelt werden könnte, in dem insbesondere der Aufbau und die Konzeption klinischer Studien, die z.B. mehrere Pharmafirmen in einem "Multi-Treatment-Approach" alleine nicht durchführen würden, zu koordinieren und z.B. Fragen der Testung von Hochpreis- vs. Niedrigpreismedikamenten mit zu entwickeln.
Grundlage der Überlegungen war hierbei, dass in Zeiten schrumpfender Gesundheitsetats es die Aufgabe der verantwortlichen Fachgesellschaften ist, darauf zu achten, dass nur wissenschaftlich belegte Therapiemaßnahmen finanziert werden. Dieses Vorgehen firmiert unter dem Oberbegriff "Evidenzbasierte Medizin". Aus diesem Konzept ergibt sich, dass beim Vorliegen wissenschaftlicher Beweise für den behandelnden Arzt die Verpflichtung besteht, ein als wissenschaftlich überlegen charakterisiertes Therapieverfahren auch einzusetzen. Andernfalls können Klagen drohen. Bisher wird die notwendige "Evidenz" durch große klinische Studien erbracht, die fast ausnahmslos von der Industrie finanziert werden.
Es liegt auf der Hand, dass durch die Wahl der entsprechenden Vergleichsgruppen, die Auswahl der zu behandelnden Patienten und durch die Art der Erhebung und Definition von Erfolgskriterien die Möglichkeit besteht, Evidenz z.B. zu Gunsten der eigenen, neuen Wirksubstanz zu erbringen und ältere, preiswertere Wirkstoffe dadurch vom Markt zu verdrängen. Dadurch entstehen nicht nur ökonomische Nachteile für die öffentlichen Gesundheitssysteme und die Patienten, sondern es kann auch zum Verlust bewährter, preiswerter und in bestimmten Indikationen überlegener Wirkstoffe führen. Dieser voraussehbaren Fehlentwicklung sollten die Fachgesellschaften entgegenwirken. Sie können das nur, indem sie Freiraum für industrieunabhängige Forschung schaffen. Folgendes Vorgehen ist denkbar:
Mit Hilfe staatlicher Förderung, Zuschüssen aus Krankenkassen und Abschöpfungen von Gewinnen der Pharmaindustrie bei teuren Innovationen wird ein Fond gebildet, der in der Lage ist, wichtige Therapie- und Diagnosestudien zu finanzieren. Dieser Fond hat einen wissenschaftlichen Beirat, dem es obliegt, Studienvorschläge hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Dignität, ihrer Durchführbarkeit und ihrer ökonomischen Relevanz zu prüfen. Die Finanzierung der Durchführung derartiger Studien soll dazu dienen, eine einseitige Entwicklung der in Deutschland erlaubten und gewünschten Therapiemaßnahmen zu Gunsten von neuen Arzneistoffen und neuen Verfahren, die naturgemäß profitträchtiger sind, zu verhindern. Auf diese Weise werden ältere, bewährte Substanzen immer mit neuen, möglicherweise innovativen Substanzen verglichen und dadurch das Wissen auch über diese patentfreien Wirkstoffe auf dem Stand der Zeit gehalten.
Die Kommission bittet diesbezüglich um ein Meinungsbild der Mitglieder.

Prof. T.R.Tölle (5.8.2003)

 
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