Im Zusammenhang mit den DRGs hat es einige Neuerungen gegeben. Wir führen Sie mit den folgenden Empfehlungen durch die neuen Anforderungen. Das Allerwichtigste für alle stationären und teilstationären Schmerz-Patienten:
Bitte kodieren Sie ab 1.1.2004 die F62.80 immer, wenn die Kriterien für Ihre Patienten zutreffen als Nebendiagnose oder wenn sinnvoll auch als Hauptdiagnose.
1. Kodierhinweise für stationäre und teilstationäre Schmerzpatienten
| Empfehlung |
Bemerkungen |
Hilfsmittel zur Dokumentation |
| Hauptdiagnose ist die Lokalisation der Schmerzen, wenn Patienten zur Schmerztherapie aufgenommen werden |
Kodierrichtlinien 2004 |
Kodierleitfaden "Schmerztherapie und Palliativmedizin" (ICD-Suchliste) |
| Als Nebendiagnose F62.80 (chronisches Schmerzsyndrom mit biopsychosozialen Konsequenzen), wenn Kriterien zutreffen |
Definitionphysische psychische psychosoziale Kriterien |
DeutscherSchmerzFragebogen(DSF) ChronifzierungsIndex (CHI) Ausfüllanweisung CHI |
| Multimodale Schmerztherapie als Prozedur OPS 8-918, wenn Kriterien zutreffen |
Kriterien Therapiesetting Patientenmerkmale s. F62.80 |
Verwaltungsdaten (Verweildauer) Strukturdaten DeutscherSchmerzFragebogen (DSF) Nebendiagnosen (ICD-Suchliste) weitere Prozeduren (OPS- Suchliste) Ärztliches Protokoll (AEP) |