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09.09.2010

Email: drg@dgss.org

Stellungnahme der Ad-Hoc-Kommission "DRG/AEP") zur deutschen Version des AEP ("Appropriateness Evaluation Protocol) gemäß Vertrag mit den Medizinischen Diensten zur Fehlbelegungsprüfung vom Juni 1999

Die Diskussion um die Bettenfehlbelegung im Krankenhaus wird zunehmend heftiger und die finanziellen Einbußen der Krankenhäuser spürbarer. Zwei Problemgebiete werden von dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vehement und nicht selten ohne Kenntnisse von Krankenhausabläufen angesprochen: Erstens eine unzureichende bzw. nicht nachvollziehbare Indikationsstellung für die Krankenhausaufnahme und zweitens eine fehlende bzw. nicht sichtbare Indikation für die Länge des Aufenthaltes, also die Indikationsstellung für die einzelnen Verweiltage. Grundlage für die Bewertung ist die Dokumentation durch den Stationsarzt (ergänzt durch die Pflegeberichte), die nach den Gerichtsurteilen (BSG Urteil vom 21.8.1996) und gesetzlichen Neuregelungen § 39 SGB V maßgebend und verbindlich ist. Vom MDK wurde hierfür in Anlehnung an das AEP ein deutscher Kriterienkatalog im Juni 1999 erstellt. Wenn dieser angewandt würde, gäbe es keine Indikation mehr zur stationären Aufnahme oder Therapieweiterführung im Schmerzbereich (MDK.pdf -homepage)

Die Ad hoc Kommission DRG/AEP der DGSS hat eine Aufnahme-Indikationsliste (AIL) erstellt und ihre Praktikabilität und Leistungsfähigkeit an rund 500 Patientenaufnahmen in vier Zentren (Bochum, Bielefeld, Hamburg Mainz) geprüft. Sie wird in kopierfähiger Version (PDF-Datei) zusammen mit einer Anleitung zum Ausfüllen dieser Liste zur Verfügung gestellt mit der ausdrücklichen Bitte, sie regelmäßig einzusetzen und Kommentare an die Kommission zu senden. Ab Oktober wird diese Liste auch in QUAST verwaltet.

Eine in Mainz bereits erprobte Tagesindikationsliste (TIL), durch die der Umfang der Tätigkeit an jedem stationären Behandlungstag dokumentierbar ist, kann zusammen mit einer Anleitung als konstruktive Antwort auf das AEP des MDK kann als download oder als Kopie abgerufen werden (http://www.schmerz-zentrum.de ab 10/2001). Jedes Zentrum kann sie natürlich nach den eigenen Schwerpunkten verändern, sollte sich hier jedoch an den Richtlinien im AEP und im SGB orientieren.

C. Maier (Bochum); Sprecher der Ad-hoc Kommission "DRG/AEP" (24.9.01)

 
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