
Email: drg@dgss.org 30.09.2004
Einige Neuerungen freuen uns: 4 „Eigene“ Schmerz-DRGs „Multimodale Schmerztherapie bei….“ mit zufrieden stellender Bewertungsrelation. Mit diesen DRGs sind erfahrungsgemäß ca. 80 % der Patienten in der stationären (und später auch der teilstationären) Schmerztherapie abzubilden. Allerdings muss sich noch zeigen, ob die Bewertungsrelation ausreicht oder ob ein Split nach Schweregraden benötigt wird. Der DRG-Algorithmus unter Einbindung des Prozedurenkodes der „Multimodalen Schmerztherapie bei …“ muss noch geschaffen werden.
Für diese DRGs müssen die Kriterien der Diagnose F62.80 als Nebendiagnose und / oder die Kriterien der multimodalen Schmerztherapie 8-918 zutreffen.
| DRG |
Text |
Bewertungsrelation |
mittlere Verweildauer |
| B47Z |
Multimodale Schmerztherapie bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems |
1,331 |
15,8 |
| I42Z |
Multimodale Schmerztherapie bei Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe |
1,239 |
15,8 |
| U42Z |
Multimodale Schmerztherapie bei psychischen Krankheiten und Störungen |
1,520 |
15,8 |
| Z44Z |
Multimodale Schmerztherapie bei Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen, und anderer Inanspruchnahme des Gesundheitswesens |
1,527 |
14,8 |
Die Kodierrichtlinien 2005 berücksichtigen den Zwiespalt bei 2 möglichen Hauptdiagnosen: Es darf die mehr Ressourcen verbrauchende Diagnose verschlüsselt werden Die Diagnosen R52.0, R52.1, R52.2 sind endgültig (!) nur den Patienten vorbehalten, bei denen keine Ursache oder Lokalisation der Schmerzen zugeordnet werden kann. Die Prozeduren: Die Akutschmerztherapie (8-919) ist endgültig eingeführt. Die Multimodale Schmerztherapie (8-918) ist auf Antrag der DGSS, der DIVS und der DGAI und des BDA nach einem Zeitraster unterteilt worden.
Die Umbenennung der F62.80 erfolgte durch DIMDI entgegen der Zusage vom InEK nicht. Die DGSS hat, da eine Abkehr der Selbstverwaltungsorgane von dem ICD-10-GM Kode-Text „Persönlichkeitsänderung bei chronischem Schmerzsyndrom“ nicht erwartet werden, bei DIMDI beantragt, dass der folgende erklärende Kompromisstext unter dem Kodetext erscheinen möchte:
F 62.80 Persönlichkeitsänderungen bei chronischem Schmerzsyndrom Chronische Schmerzen können auch bei Personen ohne vorbestehende psychische Störungen oder Persönlichkeitsstörungen zu anhaltenden Veränderungen im Denken, Fühlen und Verhalten führen. Typischerweise sind diese Entwicklungen auf Patientenseite mit psychischen Belastungen verbunden, die in ca. ein Drittel der Fälle eine Störung mit klinischer Bedeutung darstellen (z.B. Depression, Angst), in der Mehrzahl der Fälle jedoch unter der Schwelle für eine diagnostische Zuordnung nach ICD-Kriterien liegen. Weitreichende Konsequenzen, Belastungen und Störungen sind u.a. reduzierte körperliche Funktionsfähigkeit, Einschränkungen der körperlichen, emotionalen und psychischen Rollenfunktionen und Reduktion des psychischen Wohlbefindens sowie der allgemeinen Gesundheitswahrnehmung als Kennzeichen einer eingeschränkten gesundheitsbezogenen Lebensqualität. Das Krankheitsbild weist eine hohe Komplexität auf, wobei sich körperliche, psychische und soziale Beeinträchtigungen wechselseitig bedingen, unterhalten oder verstärken. Das Ausmaß der schmerzbedingten Krankheitsänderungen kann durch die Bestimmung der Schmerzchronizität und des Schmerzschweregrades, durch die Erfassung psychophysischer Parameter und durch die Dokumentation der Komorbiditäten in guter Annäherung ermittelt werden. Charakteristisch ist, dass eine monodisziplinäre oder gar monomodale Behandlung dieser Störungen selten zum Erfolg führt. Mit zunehmender Schmerzchronifizierung werden auch bei multimodaler Therapie schlechtere Resultate erzielt.
Unsere Verhandlungen mit DIMDI dauern also derzeit an. Da die Verantwortlichen bei DIMDI in einem Schreiben an die DGSS jedoch eine ähnliche „Definition“ wie in unserem erklärenden Text erwähnten, sind wir zuversichtlich. |