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Aufgabe der Kommission ist die Vorbereitung und Verbreitung politischer Stellungnahmen im Auftrag der DGSS zu Fragen von DRG und AEP, sowie Informationskoordinierung für die DGSS-Mitglieder. Die Weiterentwicklung der deutschen DRGs (G-DRGs) hat in den letzten beiden Jahren eine teilweise turbulente Entwicklung genommen, die von häufigen Richtungswechseln der Organe der Selbstverwaltung gekennzeichnet waren. Ansprechpartner der Kommission waren hierbei insbesondere das Deutsche Institut für Dokumentation und Information (DIMDI) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH (InEK), die im Auftrag der Selbstverwaltungspartner nach § 17 b KHG für die Weiterentwicklung des G-DRG-Klassifikationssystems verantwortlich sind. Die Selbstverwaltungsorgane haben das InEK beauftragt, zur Förderung der Akzeptanz der G-DRGs externen Sachverstand einzubinden.
Die Grundlagen für die Finanzierbarkeit der Schmerztherapie wurden von der Kommission in den Jahren 2002 und 2003 durch die Aufnahme der Leistungsbeschreibung der Multimodalen Schmerztherapie in den OPS-Katalog –(OPS 8-918) im Jahre 2002 und die Schaffung eines eigenen ICD-Kodes für chronische Schmerzen mit bio-psycho-sozialen Konsequenzen (ICD F62.80) im Jahre 2003 gelegt. Dies waren wichtige Meilensteine in der Verankerung der organisierten Schmerztherapie in den G-DRGs, hat aber noch nicht zu einer besseren Vergütung geführt. Zum Verständnis der Schwierigkeiten einer Verankerung der Schmerztherapie im DRG-System sei an die gesetzlichen Gurndlagen erinnert: Die Vergütung über die G-DRGs kann nur dann von InEK errechnet werden, wenn ausreichend Daten in der Kalkulationsstichprobe (aus Krankenhäusern, die neben den Leistungsdaten auch Fallkosten an das InEK übermitteln). Da die Fallkostenkalkulation sehr aufwändig ist, haben sich immer weniger Krankenhäuser an der Kalkulationsstichprobe beteiligt. InEK ist allerdings verpflichtet, nur die standardisierten Daten aus die Stichprobe für die Berechnung der Kostengewichte einer DRG mir den unterschiedlichen Schweregraden zu verwenden. Daten aus anderen Erhebungen werden nicht zur Kalkulation der DRG herangezogen. Aufgrund der für viele Bereiche der organisierten Schmerztherapie zu geringen oder wenig aussagekräftigen Datenmenge in der Stichprobe war bereits 2003 der Antrag auf Schaffung einer eigenen Schmerz-DRG von InEK abgelehnt worden.
Das Präsidium der DGSS hat im Herbst 2003 die DRG-Kommission umgebildet. Diese neue Kommission hat in ihrer ersten Sitzung am 17.12.2003 in Mainz Herrn Thoma als neuen Sprecher gewählt. In insgesamt 3 Sitzungen haben die Kommissionmitglieder (Harke, Gerbershagen, Nilges, Schleppers, Thoma) und Frau Lindena von CLARA als externe Beraterin bis zum Frühjahr 2004 in insgesamt drei sehr konsequenten, ergebnis-orientierten und kooperativen Sitzungen in Mainz Änderungsanträge für den ICD, den OPS und den Fallpauschalenkatalog für das Jahr 2005 erarbeitet. Deadline für die Einreichung von Verbesserungsvorschlägen des DRG-Systems war Ende Februar für ICD und OPS und Ende März für den Fallpauschalenkatalog (DRG).
Grundlage der Änderungsanträge der Kommission war eine Erhebung der DRG-Kommission unter 14 schmerztherapeutischen Einrichtungen mit Daten von insgesamt 3943 Patienten. Auf der Basis dieser Daten hat die Kommission mehrere Vorschläge zur Änderung des G-DRG-Systems erarbeitet:
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Antrag an InEK zur Änderung der DRG Logik: Beantragung von 4 DRGs in den MDCs 1, 8, 19 und 23: Einzige mögliche kurzfristige Lösung für das Jahr 2005 war der Verzicht auf gesplittete Schmerz DRGs und ein Antrag auf je eine neue Schmerz DRG in den benannten vier MDCs, die über den Markerkode 8-918 oder die Nebendiagnose F62.80 angetriggert werden. Alle anderen Patienten werden dann in die bisherigen DRGs eingruppiert werden. Ein späterer Splitt der 8-918 soll dann auf der Basis der tatsächlichen Kalkulationsdaten eine Schweregraddifferenzierung der DRG ermöglichen.
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Antrag an DIMDI zur Änderung des OPS 8-918: Splittung in 8-918.0, 8-918.1, 8-918.2 in folgender Weise: • Haupttext der bisherigen 8-918 bleibt unverändert • Die Splittung beinhaltet die Zeitintervalle 7 – 13 Tage, 14-20 Tage, mindestens 21 Tage • Eine Therapieintensität wird nicht definiert. 8-918.0 Kurzbehandlung Hinw.: Die Behandlung erfolgt über mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage 8-918.1 Regelbehandlung Hinw.: Die Behandlung erfolgt über mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage 8-918.2 Langzeitbehandlung Hinw.: Die Behandlung erfolgt über mindestens 21 Behandlungstage
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Antrag an DIMDI: Redaktionelle Änderung des Textes der ICD F 62.80, der in der ICD-Version 2004-GM entgegen dem Antrag der Kommisson von DIMDI mit „Persönlichkeitsänderung bei chronischen Schmerzen“ festgelegt wurde, in: „ F 62.80 Chronischer Schmerz mit biopsychosozialen Konsequenzen“
Begründung der Kommission: Chronische Schmerzen können auch bei Personen ohne vorbestehende psychische Störungen zu anhaltenden Veränderungen im Denken, Fühlen und Verhalten führen. Typischerweise sind diese Entwicklungen auf Patientenseite mit psychischen Belastungen verbunden, die eine Störung mit klinischer Bedeutung darstellen können (z.B. Depression, Angst), meist jedoch unter der Schwelle für eine diagnostische Zuordnung liegen. Weitere Konsequenzen sind sozialer Rückzug und körperliche Dekonditionierung mit erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität sowie die zunehmende Gefahr iatrogener Schädigung. Hohe Kosten entstehen aufgrund unwirksamer Versorgung, durch Arbeitsausfälle und Frühberentungen. Komplexe Wechselwirkungen zwischen Person, sozialen und biologischen Faktoren mit weiterreichenden Belastungen und Funktionsstörungen sind bei anhaltenden Schmerzen nachgewiesen. Innerhalb der vorhandenen klassifikatorischen Diagnoseschemata sind diese klinisch bedeutsamen biopsychosozialen Konsequenzen nur mangelhaft abbildbar, eine entsprechende Klassifikation der vielschichtigen Veränderungen ist nur unzureichend möglich. Die Ergänzung der ICD 10 um diese Diagnose trägt der Tatsache Rechnung, dass die mit nachweisbaren Änderungen im Zentralnervensystem korrespondierenden physiologischen, psychologischen und sozialen Auswirkungen als Folge von Schmerzen eine ebenso multimodale Therapie schlüssig erfordern. Für die Mehrzahl der Patienten, die unter Schmerz mit biopsychosozialen Konsequenzen leiden, hat sich eine solche Behandlung durch ein interdisziplinäres Team gegenüber isolierten Therapien einzelner Komponenten chronischer Schmerzen als überlegen erwiesen.
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Antrag zur Änderung der Deutschen Kodierrichtlinien (1806a) Der Antrag beeinhaltet eine Änderung der DKR entsprechend den neu beantragten OPS, ICD und DRGs.
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Splittung des OPS-Kodes für die Akutschmerztherapie (8-919):
| 8-919 |
Komplexe Akutschmerzbehandlung |
| Hinw.: |
Dieser Kode umfaßt die Einleitung, Durchführung und Überwachung einer speziellen Schmerztherapie oder Symptomkontrolle bei Patienten mit schweren akuten Schmerzzuständen nach Operationen, Unfällen oder bei akuten Tumorschmerzen durch spezielle Einrichtungen (z.B. Akutschmerzdienst) mit mindestens zweimaliger Visite pro Tag. Die Anwendung dieses Kodes erfordert die Dokumentation von mindestens drei Aspekten der Effektivität der Therapie (Analgesie, Nebenwirkungen, Symptomintensität, Ermöglichung aktiver Therapie, Patientenzufriedenheit).Der Kode ist nicht anwendbar bei Schmerztherapie nur am Operationstag |
| 8-919.1 |
mit einem der unter 8-910 bis 8-911 genannten Verfahren |
| 8-919.2 |
mit sonstigen kontinuierlichen Regionalanästhesieverfahren (z. B. Plexuskatheter) |
| 8-919.3 |
mit parenteraler Patienten-Kontrollierter Analgesie (PCA) |
Weitere Aufgaben, die die Kommission seit Ende Dezember 2003 erledigt hat, sind in der folgenden Tabelle aufgelistet:
Erledigte Aufgabe der DRG-Kommission Schreiben an DIMDI und InEK zum Stand der eingereichten Anträge mit Angebot zum Gespräch:
Brief an DIMDI Brief an InEK zum Stand der Kodierbarkeit des erweiterten OPS Brief an InEK zum Stand der Schaffung der neuen Schmerz-DRGs Brief an DIMDI zur Textänderung der F62.80
Schreiben an die AG Klassifikation des Softwareherstellerverbandes (VHITG) und an alle seine Mitglieder bezüglich der Eingabemöglichkeit der Ziffern des erweitertem OPS-Katalog in das jeweilige Krankenhausinformationssystem Planung und Koordination der Datenerhebung zum OPS 8-919 (Akutschmerzdienst) in Zusammenarbeit mit dem AK Akutschmerz der DGSS Informationen über aktuelle Entwicklungen in President’s Corner in DER SCHMERZ
Planung der Datenerhebung zur organisierten Schmerztherapie zur Unterstützung der Anträge für 2006
Festlegen der Operationalisierungskriterien der ICD F62.80 Verbesserung des Serviceangebots an die Mitglieder auf Homepage der DGSS - Kodierhilfen wurden auf der verbesserten Homepage der DGSS zur Verfügung gestellt - Aktuelle Informationen zu Schmerz und DRGs
Publikation der Daten aus Multicenterstudie in DER SCHMERZ
Entwicklung eines Formulars für chronische Schmerzpatienten zur Vorlage bei der Krankenkasse: schwerwiegende chronische Krankheit i.S. § 62 SGB V Vorschlag für einen Antrag auf Genehmigung von Schmerztherapie-Einrichtungen als „Besondere Einrichtung“ und Herausnahme aus den DRGs (wurde auf der Homepage zur Verfügung gestellt)
Übernahme der in Bayern mit dem MdK abgestimmten Aufnahmeindikationsliste (AIL) und Publikation auf der DGSS-Homepage zur Verfügung stellenZusammenstellung einer aktuellen Liste aller dokumentierbaren schmerzbezogenen OPS-Ziffern (2004, 2005)Am 15. August 2004 hat DIMDI die neuen Klassifikationen ICD-10-GM Version 2005 und des OPS Version 2005 veröffentlicht. Umgesetzt wurde die Splittung der OPS 8-918 (Multimodale Schmerztherapie). Nicht umgesetzt wurde leider die redaktionelle Umbenennung des Textes der ICD F62.80 und die Splittung der Ziffer für die komplexe Akutschmerztherapie OPS 8-919. Eine Entscheidung der Selbstverwaltung über die Schaffung eigener Schmerztherapie-DRGs steht noch aus.Die Kommission hat alleine mit der Bearbeitung der schmerzrelevanten Kodierungen in ICD und OPS und der Anpassung des Fallpauschalensystems auch in Zukunft alle Hände voll zu tun. Sie wird sich folgenden Aufgaben stellen müssen: - die Abbildung der chronischen Schmerzen mit bio-psycho-sozialen Konsequenzen im Fallpauschalensystem und damit die Sicherstellung der Finanzierung der organisierten Schmerztherapie durch eigene Schmerz-DRGs mit unterschiedlichen Schweregraden
- die weitere Überarbeitung und Anpassung des OP
- die Einbeziehung aller Schmerztherapien (konservativ, multimodal, interventionell, operativ) in die Arbeit der Kommission
- intensive Bemühungen zur Darstellung des chronischen Schmerzsyndroms mit bio-psycho-sozialen Konsequenzen im ICD-10-GM.
- die Fortsetzung der Datenerhebung zur Dokumentation der Probleme der Schmerztherapie im DRG-System
- eine enge Koordination mit Kommissionen anderer in der Schmerztherapie aktiver Fachgesellschaften (Orthopädie, Neurochirurgie, Physikalische Medizin und Rehabilitation, Psychotherapie, Geriatrie) vor der Antragstellung
- die Erarbeitung von Definitionen für bestimmte Organisationsformen der Schmerztherapie, z. B. tagesklinische Versorgung, multimodale Therapieprogramme etc.
- die Aktivierung und Motivierung der Mitglieder der DGSS zur Mitarbeit bei der jährlich notwendigen Datenerhebung
- die zeitnahe Information der DGSS-Mitglieder über eine weiter verbesserte Webpräsenz der Kommission auf der Homepage der DGSS
- eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, um in der Politik und in der Öffentlichkeit die Problematik der Finanzierbarkeit der organisierten Schmerztherapie bewußt zu machen.
Zur Umsetzung sind alle DGSS-Mitglieder und deren Schmerztherapie-Einrichtungen zur Kooperation vor allem in der Datenerhebung aufgefordert. Rückmeldungen und Anregungen zu Entscheidungen der Kommission in DRG-Fragen sind für die Arbeit wichtig. Leider haben derartige Aufrufe in der Vergangenheit kaum Resonanz gefunden. Bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des G-DRG-Systems gilt der sonst häufig angewandte Sprichwort „Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.“ leider nicht. In Sachen DRGs wird alles heißer gegessen als es gekocht wurde. Es müssen noch stärkere Anstrengungen unternommen werden, damit die stationäre Schmerztherapie wirtschaftlich überleben kann. Es ist höchste Zeit, dass alle Einrichtungen, die eine organisierte voll- oder teilstationäre Einrichtung betreiben, die Chancen nutzen und an der Weiterentwicklung des DRG-Systems mitarbeiten.
Tutzing, 30.8.2004 R. Thoma |