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06.09.2010

Email: drg@dgss.org


Ausnahmeantrag nach Verordnung zur Bestimmung besonderer Einrichtungen im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004 (FPVBE2004)

Da die Schmerztherapie bisher nicht abgebildet wird, können die Krankenhausverwaltungen mit entsprechenden Therapieangeboten einen Ausnahmeantrag an die Kostenträger stellen. Wenn krankenhausindividuelle Entgelte vereinbart wurden, soll diese Information beim InEK (zur Weiterentwicklung des Systems) eingereicht werden.

Es ist sinnvoll, möglichst viele solcher Vereinbarungen zu haben.

Sie können das Anschreiben mit Ihrer Verwaltung vervollständigen und die Tabelle sowohl für den Antrag an die Kostenträger wie die Information an das InEK nutzen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und uns, dass Sie uns darüber informieren, am besten ebenfalls mit dieser Tabelle.

Voraussetzungen für den Antrag auf krankenhausindividuelle Entgelte

Das Krankenhaus nimmt an der Vereinbarung mit dem InEk teil und schickt die Daten ein

Abgeschlossene Einheit

Häufung von schwer kranken Patienten mit

Einer höheren als der mittleren Verweildauer bei drei Viertel der Patienten

Einer höheren Verweildauer als der oberen Grenzverweildauer bei der Hälfte der       Patienten

Anschreiben
Datentabelle

 
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