
Email: berufs_aspekte@dgss.org 
Im Vergleich zu den Vorjahren waren im o.g. Berichtszeitraum weniger Anfragen von DGSS-Mitgliedern als Vorschläge an und Zuarbeiten für das Präsidium zu berufspolitischen Themen Tätigkeitsschwerpunkt der Kommission. Diese sind nachfolgend zusammengefaßt aufgelistet:
Überprüfung auf Änderungsbedarf von Geschäftsordnung und Satzung: Im Rahmen der konstituierenden Sitzung der Kommission für berufspolitische Aspekte am 29.1.2000 in Kassel wurden u.a. formaljuristische Probleme diskutiert, die sich aus den zurückliegenden Wahlveranstaltungen ergaben. Dem Präsidium wurde eine Überprüfung auf Änderungsbedarf von Geschäftsordnung und Satzung vorgeschlagen, insbesondere den Wahlmodus und eine stärkere Berücksichtigung von gesundheitspolitischen Aktivitäten sowie berufspolitischer Ziele betreffend. Das Präsidium beschloß daraufhin die Einrichtung einer Ad-hoc-Kommission für Satzungs- und Geschäftsordnungsfragen, in welche unser Kommissionsmitglied Elmar Mertens (Aachen) delegiert wurde.
Verbesserung der berufspolitischen Kontakte zur KBV: Zur Verbesserung der berufspolitischen Kontakte zur KBV empfahl unsere Kommission dem Präsidium, eine ständige Kontaktperson zur KBV zu benennen, die bei berufspolitischen Fragen/Anhörungen von der KBV auch direkt angesprochen bzw. eingeladen werden kann, ohne den bisherigen Umweg über die DGSS-Geschäftsstelle. In der Vergangenheit waren die Termine nicht selten so kurzfristig, daß es schwierig war, einen geeigneten DGSS-Vertreter für die Anhörung zu finden. Wir erachten es für äußerst wichtig, daß bei berufspolitischen Fragestellungen der KBV auch die Meinung der DGSS gehört wird und hatten für diese Aufgabe die stellvertretende Sprecherin unserer Kommission, Frau Dr. Blendinger (Berlin), vorgeschlagen.
Vorbereitung der DGSS-Jahrestagung 2000 in Hamburg: a) Zuarbeit zur geplanten Plenarsitzung "Gesundheitspolitische Aspekte des chronischen Schmerzes" b) Antrag auf ein "Berufspolitisches Forum" unter Federführung der Kommission: Der Sprecher schlug vor, als Programmpunkt für die DGSS-Jahrestagung 2000 in Hamburg ein "Berufspolitisches Forum" mit kompetenten Vertretern aus Gesundheitspolitik, von Krankenkassen, Bundesärztekammer sowie Kassenärztlicher Bundesvereinigung unter Leitung des DGSS-Präsidiums in Verbindung mit der berufspolitischen Kommission vorzusehen. Eine entsprechende Empfehlung wurde am 15.11.99 an Prof. Bromm übersandt.
Formulierung einer Anfrage an die Honorarabteilung der KBV zur Auswirkung der geplanten EBM-Änderungen auf die schmerztherapeutische Vergütung: Im Mai informierte Kollege Mertens über die für den 5.6.00 geplante Sitzung einer konzertierten Aktion zwischen KBV und Berufsverbänden zur Neustrukturierung des EBM, welcher ab dem 1.1.2001 in Kraft treten soll. Zu dieser Sitzung war keine der schmerztherapeutischen Vereinigungen eingeladen. Das neu zu schaffende schmerztherapeutische Kapitel soll nur Ärzten zugänglich sein, die eine noch zu bestimmende Qualifikation nachweisen können. In dem letzten Entwurf von 1998, der nie in Kraft trat, lautete die Präambel des Kapitel 30.G. Schmerztherapie: Vertragsärzten ist - sofern sie die Voraussetzungen der entsprechenden Richtlinie nach § 135 Abs. 2 SGB V erfüllen - auf einen entsprechenden Antrag bei ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung hin die Berechnung der Leistungen nach der Nr. 4070 zu ermöglichen. Nach Erteilung der Genehmigung können diese Vertragsärzte mit Ausnahme ihrer Grundpauschale Leistungen aus anderen Kapiteln nicht berechnen. Diese Präambel ist seinerzeit zustande gekommen unter dem massiven Einfluß von Kollegen, die grundsätzlich die Auffassung vertreten, daß die ambulante Schmerztherapie nur von jemandem betrieben werden soll, der dies ausschließlich macht. Wir sind uns dahingehend einig, daß die Forderung nach dem ausschließlich schmerztherapeutisch tätigen Arzt nicht im Sinne der DGSS sein kann. Dagegen ist die Koppelung an eine Qualitätsrichtlinie unproblematisch. Die Kommission beobachtet die Entwicklung eines neuen EBM mit Aufspaltung in einen Hausarzt-EBM und einen Facharzt-EBM mit großer Sorge. Denn Schmerztherapie ist nach übereinstimmender Auffassung eine interdisziplinäre Aufgabe, weshalb es zwangsläufig bei der Leistungserbringung nicht nur zu Überschreitungen der Fachgebietsgrenzen, sondern auch der Grenzen zwischen hausärztlicher und fachärztlicher Tätigkeit kommen muß. So sind beispielsweise viele unserer Mitglieder als Hausärzte niedergelassen, obwohl sie z.B. Fachärzte für Anästhesiologie sind. Das Leistungsspektrum einer solchen Praxis bezieht sich in diesen Fällen nicht nur auf das hausärztliche Spektrum, sondern es werden auch Leistungen aus dem Kapitel D I erbracht. Eine Anfrage an die Honorarabteilung der KBV (Dr. A. Köhler) wurde formuliert mit der Frage, wie sich aus KBV-Sicht die Abrechnungsperspektiven in diesem Überschneidungsbereich in Zukunft darstellen.
Stellungnahme auf Anfrage der Bundesgeschäftsstelle des "Arbeitgeber- und BerufsVerbandes Privater Pflege e.V." vom 17. 3.2000: Die Bundesgeschäftsstelle des "ABV Private Krankenpflege" erbat eine Stellungnahme zum Beschluß des "Bundesausschusses Ärzte / Krankenkassen" über neue Richtlinien für die Verordnung häuslicher Krankenpflege, wodurch Leistungen der Medikamentengabe durch intravenöse Infusionen und Injektionen zukünftig nicht mehr verordnungsfähig und damit von ambulanten Pflegediensten nicht mehr zu Lasten der Krankenversicherung erbringbar sind. Diese sollen zukünftig rein ärztliche Leistungen sein. Dadurch würde aber nach Meinung des o.g. ABV die ambulante Versorgung z.B. von AIDS-Patienten erheblich beeinträchtigt, da die Ärzte weder darauf vorbereitet noch dazu in der Lage seien, diese derzeit von Pflegediensten erbrachten Leistungen selbst zu erbringen. Das Bundesministerium für Gesundheit, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenverbände seien in mehreren Gesprächen auf die negativen Folgen für die betroffenen Menschen aufmerksam gemacht worden. Damit würde der Bundesausschuß mit Billigung des Gesundheitsministeriums eine Unterversorgung für am HIV-Virus Erkrankte produzieren. Die Kommission ist der Meinung, daß intravenöse Infusionen und Injektionen ärztliche Leistungen sind und auch bleiben sollten. Dabei beziehen wir uns auf die Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Durchführung von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen durch das Krankenpflegepersonal vom 11. März 1980 [Krankenhaus 72 (1980) 155-156; Anästh Intensivmed 21 (1980) 167-168]
Beteiligung an der Umfrage zur Konsensuskonferenz "Opiatbehandlung bei Nichttumor-Schmerz (KONTS)": am 20. 3.2000 mit dem Vorschlag, Herrn Kollegen Mertens (Aachen) in ein Expertengremium aufzunehmen, das zu den aufgeführten Themengebieten konsensnahe Vorstellungen erarbeiten soll.
Anfrage zur Wirtschaftlichkeitsprüfung bzgl. der Ziffern 10 und 17 im Rechtsstreit mit einer Landes-KV: kein Kommentar, da am Sozialgericht anhängiges Verfahren und der Anfragende kein DGSS-Mitglied ist.
Anfrage zur Erweiterung unserer Verbandszeitschrift "Der Schmerz" um einen separaten berufspolitischen Teil: Nach Auffassung der Kommission bietet die "Presidents Corner" ausreichenden Raum für berufspolitische Belange und Fragen. In der Rubrik "Aus den Kommissionen" kommt die berufspolitische Kommission zudem adäquat zu Wort. Vielleicht sollten wir dieses Forum aber auch verstärkt für Informationen aus den verschiedenen KV-Bereichen nutzen. Dazu sollten die Mitglieder unserer Kommission alle 3 Monate ein Update über die wichtigsten berufspolitischen Ereignisse in ihrer KV liefern.
Dr. med. L. Zeuner (25.8.00) |